GU - Gleim Umweltberatung

Hydrologisches Gutachten, Versickerungsversuch, Kleinkläranlagen

Versickerungsversuch
Protokoll Versickerungsversuch


Das hydrologische Gutachten basiert insbesondere auf einem Sickerversuch und einer Kleinrammbohrung bis ca. 3,00 m unter Geländeansatz. Der erforderliche Sickerschurf (1 x 1 x 1 m) wird hierbei i. d. R. durch den Bauherrn in Eigenleistung angelegt. Ebenfalls bauseits erfolgt die Gestellung von Brauchwasser zur Befüllung des Sickerschurfs (mind. 300 Liter). Die Kleinrammbohrung wird in unmittelbarer Nähe zum Versickerungsschurf niedergebracht; diesbezüglich ist die Leitungsfreiheit zu gewährleisten. Für die Dokumentation wird ein aktueller Auszug des Katasterplans (Flurkarte) sowie eine möglichst maßstäbliche Skizze mit den Bestandsgebäuden sowie den vorhandenen bzw. geplanten Be-/Entwässerungsleitungen und Sammel-/Klärgruben benötigt.

Schema
Bohrprofil





Versickerungsversuch und Bodenuntersuchung
zum Nachweis der Erlaubnisfähigkeit
der Grundwasserbenutzung nach
§ 3, Abs. 1, Ziff. 5 WHG und
§ 11, Abs. 1, Ziff. 3, SächsWG




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