Das hydrologische Gutachten basiert insbesondere auf einem Sickerversuch
und einer Kleinrammbohrung bis ca. 3,00 m unter Geländeansatz.
Der erforderliche Sickerschurf (1 x 1 x 1 m) wird hierbei i. d. R. durch den Bauherrn
in Eigenleistung angelegt. Ebenfalls bauseits erfolgt die Gestellung von Brauchwasser
zur Befüllung des Sickerschurfs (mind. 300 Liter). Die Kleinrammbohrung wird in
unmittelbarer Nähe zum Versickerungsschurf niedergebracht; diesbezüglich ist
die Leitungsfreiheit zu gewährleisten. Für die Dokumentation wird ein aktueller
Auszug des Katasterplans (Flurkarte) sowie eine möglichst maßstäbliche Skizze
mit den Bestandsgebäuden sowie den vorhandenen bzw. geplanten
Be-/Entwässerungsleitungen und Sammel-/Klärgruben benötigt.
Bohrprofil
Versickerungsversuch und Bodenuntersuchung
zum Nachweis der Erlaubnisfähigkeit
der Grundwasserbenutzung nach
§ 3, Abs. 1, Ziff. 5 WHG und
§ 11, Abs. 1, Ziff. 3, SächsWG
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